Honorarrückerstattung

Heilmassagen werden vom Arzt verordnet (Überweisung/Verordnung), sind ebenfalls privat zu zahlen und je nach Versicherungsträger wird ein Teil der Leistung rückerstattet.

Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie von mir eine Rechnung, welche Sie mit der Originalverordnung ihrem Versicherungsträger übermitteln.